Erklärung der Verfügbarkeit

Erklärung der Verfügbarkeit

Erklärung der Verfügbarkeit

Łukasiewicz Research Network – Łódzki Instytut Technologiczny (Łukasiewicz-ŁIT, das Institut) verpflichtet sich, die Verfügbarkeit der Website https://lit.lukasiewicz.gov.pl/ in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen.

Die Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website https://lit.lukasiewicz.gov.pl/. Łukasiewicz – ŁIT verfügt nicht über eine mobile Anwendung.

Datum der Veröffentlichung der Website: 2022-04-01
Datum der letzten größeren Aktualisierung: 2025-05-05

Die Website entspricht dem Gesetz über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Einrichtungen. Die Erklärung wurde am 2020-09-28 abgegeben. Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung der öffentlichen Einrichtung abgegeben.

Auf der Website können die Standard-Tastaturkürzel des Browsers verwendet werden.

Rückmeldungen und Kontaktinformationen

Sollten Sie Probleme beim Zugriff auf die Website haben, kontaktieren Sie uns bitte. Die Kontaktperson ist Marcin Jędrych, E-Mail Adresse: marcin.jedrych@lit.lukasiewicz.gov.pl

Inhalt nicht verfügbar

Einige Elemente der Website haben aus ästhetischen Gründen einen zu geringen Kontrast (Folien). Die Filme auf der Website verfügen nicht über Untertitel, Audiobeschreibungen oder alternative Inhalte für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen. Die fehlenden Funktionen werden systematisch ergänzt. Die auf der Website veröffentlichten Dokumente im PDF- und DOC-Format sind so geschrieben, dass sie für sehbehinderte Menschen nicht zugänglich sind.

Vorbereitung einer Zugänglichkeitserklärung

  • Datum der Erklärung: 2022-04-01
  • Datum der letzten Überprüfung der Erklärung: 2025-06-30

Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung, die vom Łukasiewicz Research Network – Łódź Institute of Technology durchgeführt wurde.

Das Łukasiewicz Research Network – Lodz Institute of Technology hat keine mobile App.

Wo immer möglich, versuchen wir, die digitale Zugänglichkeit des Instituts zu verbessern.

Rückmeldungen und Kontaktinformationen

Wenn Sie Probleme mit der Zugänglichkeit der Website haben, wenden Sie sich bitte an sekretariat@lit.lukasiewicz.gov.pl. Sie können sich auch telefonisch unter 42 307 09 01 an uns wenden, um nicht zugängliche Informationen anzufordern oder sich über die mangelnde Zugänglichkeit zu beschweren.

Jeder hat das Recht dazu:

  • Kommentare über die Zugänglichkeit der digitalen Website oder eines ihrer Elemente abgeben,
  • einen Antrag auf digitale Zugänglichkeit der Website oder eines Teils der Website stellen,
  • verlangen, dass die nicht verfügbaren Informationen in einer anderen Form zur Verfügung gestellt werden.

Der Antrag muss Folgendes enthalten:

  • Kontaktdaten des Notifizierenden,
  • einen Hinweis auf die angeforderte Seite oder das angeforderte Seitenelement,
  • verlangen, dass die nicht verfügbaren Informationen in einer anderen Form zur Verfügung gestellt werden.

Der Antrag sollte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, bearbeitet werden. Wenn es nicht möglich ist, innerhalb dieser Frist Zugang zu gewähren oder den Zugang in einer alternativen Form zu gewähren, erfolgt dies spätestens innerhalb von 2 Monaten nach dem Datum der Mitteilung.

Beschwerden und Einsprüche

Weigert sich eine öffentliche Einrichtung, einem Antrag auf Barrierefreiheit oder einen alternativen Zugang zu den Informationen nachzukommen, kann der Antragsteller eine Beschwerde über die Bereitstellung von Barrierefreiheit auf einer digitalen Website, einer mobilen Anwendung oder einem Element einer Website oder mobilen Anwendung einreichen. Nachdem das oben genannte Verfahren ausgeschöpft wurde, kann auch ein Antrag beim Bürgerbeauftragten gestellt werden.

Architektonische Zugänglichkeit

Zugang:
Alle Räumlichkeiten können selbständig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Der Zugang zu den Gebäuden entspricht den Anforderungen an die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Menschen mit Seh-, Hör- und Bewegungseinschränkungen.

Parken:

  • An allen Standorten stehen Parkplätze für Mitarbeiter und Besucher zur Verfügung.

Gebäude:

Alle Einrichtungen sind geschützt.

Es gibt keine Einrichtungen vor Ort:

  • Induktionsschleifen,
  • Beschilderung in Blindenschrift oder Kontrast- oder Vergrößerungsdruck für Blinde und Sehbehinderte,
  • taktile und sprachgesteuerte Informationen zur Raumaufteilung,
  • ein Audioführungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen,
  • eine Person, die die Gebärdensprache verwendet,
  • Zugang für Personen, die einen Assistenzhund benutzen
  • Fluchtwegbeschilderung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen,
  • Zugängliche Toiletten für Menschen mit Behinderungen.

Wo immer möglich, versuchen wir, die architektonische Zugänglichkeit des Instituts zu verbessern.

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